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BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Da diese Einstellung der Dienstleistungen oder das tatsächliche Ausscheiden des Klägers aus seinem Amt eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinn des § 50 DBG nicht darstellt (vgl. BGHZ 13, 265 [292, 302, 303]; 10, 30; 2, 117 u.a.), und es keinen Rechtssatz gibt, daß beim Wegfall einer Dienststelle oder der rein tatsächlichen Nichtausübung der Dienste der Anspruch auf das Gehalt ohne weiteres erlischt , hat der Kläger also das volle Maigehalt 1945 als 12. Monatsgehalt "zu Recht erhalten". - BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Da diese Einstellung der Dienstleistungen oder das tatsächliche Ausscheiden des Klägers aus seinem Amt eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinn des § 50 DBG nicht darstellt (vgl. BGHZ 13, 265 [292, 302, 303]; 10, 30; 2, 117 u.a.), und es keinen Rechtssatz gibt, daß beim Wegfall einer Dienststelle oder der rein tatsächlichen Nichtausübung der Dienste der Anspruch auf das Gehalt ohne weiteres erlischt , hat der Kläger also das volle Maigehalt 1945 als 12. Monatsgehalt "zu Recht erhalten". - BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Rechtsweg für Beamtenansprüche
Auszug aus BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Da diese Einstellung der Dienstleistungen oder das tatsächliche Ausscheiden des Klägers aus seinem Amt eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinn des § 50 DBG nicht darstellt (vgl. BGHZ 13, 265 [292, 302, 303]; 10, 30; 2, 117 u.a.), und es keinen Rechtssatz gibt, daß beim Wegfall einer Dienststelle oder der rein tatsächlichen Nichtausübung der Dienste der Anspruch auf das Gehalt ohne weiteres erlischt , hat der Kläger also das volle Maigehalt 1945 als 12. Monatsgehalt "zu Recht erhalten". - BGH, 27.09.1954 - III ZR 353/52
Art. 131 GrundG. Ruhegehaltsberechnung
Auszug aus BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Da nach dem Ausgeführten der Kläger das 12. Monatsgehalt (Mai 1945) bereits vor dem Stichtag des 8. Mai 1945 in voller Höhe zu Recht erhalten hat, und es ihm auch mit Recht belassen worden ist, kann offen bleiben, wie zu entscheiden wäre, wenn das 12. Monatsgehalt nach dem 8. Mai 1945 fällig geworden und bezahlt worden wäre (vgl. hierzu BGHZ 14, 331). - BGH, 31.01.1952 - III ZR 1/51
Erstattung eines Fehlbetrags
Auszug aus BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Aus dem gesetzgeberischen Zweck der Bestimmung des § 80 Abs. 2 DBG, "Gefälligkeitsbeförderungen" kurz vor einem demnächstigen Ausscheiden des Beamten zu vermeiden, haben Rechtslehre und Rechtsprechung die durchaus zu billigende Ansicht entwickelt, daß der Beamte die höheren Bezüge aus der Beförderungsstelle ein volles Jahr "zu Recht erhalten" haben muß; d.h. für den Regelfall, daß diese höheren Bezüge dem Beamten auch ein Jahr lang rechtlich zugestanden haben müssen, unabhängig davon, ob sie ihm auch wirklich gezahlt worden sind (vgl. BGHZ 4, 380 [384]).